Society of Automotive Engineers Switzerland

Mitgliedschaft

Vorteile der Mitgliedschaft

Als Mitglied der SAE Switzerland haben Sie einen direkten Zugang zu einem umfassenden Netzwerk von Fachleuten der Fahrzeug- und Transporttechnik in der Schweiz und im Ausland.

Mit Hilfe dieses Netzwerkes verfügen Sie einerseits über sehr gut funktionierende Beziehungen und können sich andererseits ständig auf dem neusten technischen Stand halten.

Die SAE Switzerland steht für eine vernetzte Zusammenarbeit der Mitglieder und deren nationalen und internationalen Partnern. Sie bietet unter anderem:

  • verbesserte Ausbildungsmöglichkeiten während dem Studium.
  • einfacherer Einstieg in das Berufsleben
  • optimaler Kontakt zwischen den Mitgliedern
  • Weiterbildungsmöglichkeiten an Tagungen und Seminaren
  • Studienreisen im Ausland

Aufnahmebedingungen

(Auszug aus den Statuten)

B) Mitgliedschaft

Art. 3
Der Verein setzt sich zusammen aus:

a) Technischen Ingenieuren aller Grade
b) Automobiltechnischen Fachleuten
c) Ehrenmitgliedern
d) Gönnern
e) Studierenden.

Art. 4
Zu Ehrenmitgliedern können auf Antrag des Vorstandes von der Hauptversammlung solche Personen ernannt werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.

Art. 5
Gönner sind Einzelpersonen, Vereine, Firmen, Verbände, die dem Verein besonders verbunden sind.

Art. 6
Als Studierende können angehende technische Ingenieure bis zur Vollendung ihrer Studien aufgenommen werden.

C) Beginn der Mitgliedschaft

Art. 7
Über die Aufnahme und den Status (Art. 3) neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.

D) Rechte der Mitglieder

Art. 8
a) Stimm- und Wahlrecht besitzen alle Mitglieder nach Art. 3 a bis c.
b) Beratende Stimme besitzen Gönner und Studierende.

F) Mitgliederbeiträge und Geschäftsjahr

Art. 10
a) Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe jeweils von der Hauptversammlung bestimmt wird.
b) Gönner bezahlen mindestens die Höhe des Jahresbeitrages und werden in der Regel durch eine Person vertreten.
c) Ehrenmitglieder und Studierende sind beitragsfrei.
d) In begründeten Fällen kann der Vorstand den Beitrag herabsetzen oder erlassen.
e) Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.


Aufnahmegesuch

offline

Drucken Sie das Aufnahmegesuch für eine Einzelperson oder für eine Firma aus und senden Sie es unterzeichnet an den Sekretär der SAE Switzerland:

Downloads zum Ausdrucken und einschicken:
Einzelperson: Aufnahmegesuch (pdf)
Firma: Aufnahmegesuch Firma (pdf)

Postadresse
Herrn
Stefan Zuber
Forchstrasse 162
CH-8032 Zürich
info@sae-switzerland.ch


online

Füllen Sie eines der nachfolgenden Formulare aus:


Einzelperson


    Firma